Informationen zum Kita-Reform-Gesetz 2020 [Update]

Update 06.08.2020 / 16:32 Uhr: Beiträge im Beispiel korrigiert, im Abschnitt “2 Kinder in der Betreuung”.

Liebe Eltern,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte im Dezember 2019 das Kita-Reform-Gesetz 2020 beschlossen, das ursprünglich zum 1. August 2020 in Kraft treten sollte. Wegen der Corona-Pandemie konnten nicht alle notwen­digen Verhandlungen wie geplant stattfinden, deshalb wird die Umsetzung großer Teile dieses Gesetzes auf den 01.01.2021 verschoben. Zur Entlastung der Eltern bleibt es aber dabei, dass die landesweit vorgesehene Deckelung der Elternbeiträge bereits ab August 2020 gelten wird. Eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung wird der Kindergarten Großensee e. V. noch vornehmen.

Ab 1. August 2020 zahlen Eltern monatlich für jede wöchentliche Betreuungsstunde maximal 7,21€, wenn das Kind in einer Krippe betreut wird und 5,66€ für ein Kind im Elementarbereich.

Zum Vergleich die bisherigen und zukünftigen Elternbeiträge für die im Kindergarten Großensee e. V. angebotene Kernzeit von 8:00-15:00 Uhr:

bisher ab 1. August 2020
1 Kind in der Betreuung
Krippe 360,00€ 252,35€
Elementarbereich 210,00€ 198,10€
2 Kinder in der Betreuung,
beide in der Krippe 468,00€ 378,53€
2 Kinder in der Betreuung,
beide im Elementarbereich 273,00€ 297,15€
2 Kinder in der Betreuung
1 Kind in der Krippe 108,00€ 126,18€
1 Kind im Elementarbereich 210,00€ 198,10€
318,00€ 324,28€

Neben den Elternbeiträgen kann der Kindergarten Großensee e. V. als Einrichtungsträger angemessene Verpflegungskostenbeiträge und Auslagen für Ausflüge verlangen.

Das älteste noch nicht schulpflichtige Kind einer Familie gilt als 1. Kind in der Einrichtung und zahlt den vollen Beitrag entsprechend der gebuchten Stundenzahl. Die Geschwisterermäßigung für das 2. Kind beträgt 50%, für jedes weitere jüngere Kind muss kein Elternbeitrag gezahlt werden. Das gilt für den Zeitraum, in dem alle Kinder gleichzeitig einen Betreuungsplatz in einer Kita in Anspruch nehmen.

Hinweis: Die Geschwisterermäßigung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim örtlichen Träger – das ist der Kreis Stormarn – beantragt werden. Das Formular zur Beantragung finden Sie auf der Website des Kreises Stormarn:

https://www.kreis‑stormarn.de/lvw/forms/2/22/AntragSozialstafffelGeschwisterermaessigung.pdf

Eine weitere Neuerung betrifft das Anmeldeverfahren. Bisher haben Sie Ihr Kind direkt im Kindergarten Großensee e. V. angemeldet und vor Ort ein Datum als gewünschten Betreuungsbeginn genannt. In Schleswig-Holstein ist nun für alle Kindertagesstätten die Nutzung der Kita-Datenbank des Landes verpflichtend. Unter www.kitaportal-sh.de können Sie sich informieren und eine unverbindliche Online-Voranmeldung in der gewünschten Betreuungseinrichtung vornehmen. Wenn Sie Ihr Kind für eine zukünftige Betreuung bereits vor Ort in Großensee angemeldet haben und dort auf der Warteliste stehen, klären Sie bitte mit den Verantwortlichen im Kindergarten das Verfahren für die notwendige Eintragung in die Datenbank. Zukünftig dürfen nur noch Kinder aufgenommen werden, die das gesetzlich vorgeschriebene Anmeldeverfahren durchlaufen haben.

Liebe Eltern, gut zu wissen, dass Sie sich bei allen Änderungen darauf verlassen können, dass Ihre Kinder – egal ob Bärchen, Spatz, Igel, Dino, Zwerg oder Pinguin – weiterhin von allen, die im Kindergarten arbeiten, liebevoll und kompetent betreut werden. Herzlichen Dank an alle Betreuer/-innen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Vorstandsmitglieder und Elternvertreter/-innen.

Ihr Bürgermeister
Karsten Lindemann-Eggers

thumbnail of 20200805_Informationen_ zum_Kita-Reform-Gesetz_2020

Kommentare sind geschlossen.