Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

Liebe Großenseerinnen und Großenseer,

bei winterlichen Wetterbedingungen stellen sich viele die Frage:

Wie war das noch mit den Pflichten bei Eis und Schnee?

Kurz und knapp:

  • Eigentümer müssen Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee freihalten und bei Schnee- und Eisglätte streuen.
  • Abgesehen von den Hauptstraßen (Hamburger Str., Lütjenseer Str., Rausdorfer Str., Trittauer Str.) sind die Eigentümer auch für die Straße (Fahrbahn) vor ihrem Grundstück zuständig.
  • Zum Abstreuen sollen abstumpfende Mittel benutzt werden. Die Verwendung von Salz ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen (z. B. Treppen) erlaubt.

Den genauen Wortlaut können Sie in unserer Straßenreinigungssatzung nachlesen:

https://www.grossensee.eu/verwaltung/satzungen/

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