Schöffenwahl

Das Amt Trittau informiert:

Bekanntmachung

Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht.

Die Amtszeiten der Schöffen und Jugendschöffen enden mit Ablauf des Jahres 2023. Aus diesem Grund sind dem Amtsgericht von den Gemeinden des Amtes Trittau für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 geeignete Personen  vorzuschlagen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter an der strafrechtlichen Hauptverhandlung teilnehmen. Sie entscheiden insbesondere mit über Schuld- oder Freispruch eines oder einer Angeklagten und die ggf. zu verhängende Strafe. Die Schöffinnen und Schöffen sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, für die sie vorgesehen sind. Von ihren Arbeitgebern sind sie hierfür freizustellen. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen zusätzlich über eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die:

  • in der jeweiligen Gemeinde wohnen,
  • am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
    deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  • gesundheitlich in der Lage sind, das Amt auszuüben, also der Hauptverhandlung zu folgen und an (u.U. zahlreichen) ganztägigen Terminen teilzunehmen.

Sie dürfen nicht:

  • aufgrund einer Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
  • wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein,
  • Beschuldigte/r eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Tat sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben kann,
  • nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sein,
  • Mitglied der Bundes- oder Landesregierung sein,
  • Mitarbeitender des Staatssicherheitsdienstes der DDR gewesen sein,
  • die nachfolgenden Berufe ausüben:
    • Beamtin/Beamter in der Staatsanwaltschaft;
    • Richterin/Richter, Notarin/Notar, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,
    • Gerichtliche/r Vollstreckungs- oder Strafvollzugsbeamtin/-beamter,
    • Polizeivollzugsbeamtin/-beamter,
    • Religionsdienerin/-diener (Pastorin/Pastor o.ä.).

Eine parallele Bewerbung um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen und um das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen ist möglich. Gewählt werden Sie allerdings nur in eines der Ämter.

Bei Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes bitten wir Sie, dieses bis spätestens 14.04.2023 der Gemeindeverwaltung Trittau mitzuteilen. Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Kühl, Fachdienst Innere Verwaltung, Telefon 04154/8079-64 oder L.Kuehl@Trittau.de.

Trittau, den 02.03.2023

Ulrike Stentzler
Die Amtsvorsteherin

Oliver Mesch
Der Bürgermeister

20230321_Bekanntmachung_Schoeffenwahl
20230321_Bewerbung_Aufnahme_in_Vorschlagsliste_Jugendschoeffen_Amt
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